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Autorin: Carolin Kühnast – Apothekerin & Fachautorin
Mutter, Vater, Kind mit Sonnenbrillen

Mit kleinen Kindern auf Reisen – die Kinder-Reiseapotheke

Ein Urlaub als Familie mit Kindern benötigt immer etwas mehr Vorbereitung als ein kleiner Kurztrip mit dem Partner oder der Partnerin. Haben Sie bereits eine Reiseapotheke zusammengestellt, sollten Sie diese noch einmal auf Kindertauglichkeit überprüfen. Diese benötigen in der Regel niedrigere Dosierungen als Erwachsene und je nach Alter auch andere Formulierungen.

Statt Tabletten oder große Kapseln sind Zäpfchen, Säfte und Schmelztabletten je nach Alter besser geeignet. Viele Medikamente werden nach Gewicht und nicht nach Alter dosiert. Fragen Sie deshalb in der Apotheke vor Ort nach der geeigneten Dosierung für ihr Kind. Lassen Sie in diesem Zusammenhang auch den Impfpass des Kindes auf Vollständigkeit überprüfen und fragen Sie nach speziellen Reiseimpfungen.

Familie am Strand

5 Tipps für die Kinder-Reiseapotheke

  • Fokus auf die Erstversorgung legen - so können ein paar Tage gut überbrückt werden, bis im Notfall doch ein Arzt vor Ort aufgesucht werden muss.
  • Medikamente sicher transportieren. Meiden Sie Glasflaschen oder zu viele Faltschachteln. Am besten die für den Notfall verwendeten Mengen in einer stabilen Dose mitführen.
  • Nicht durcheinander kommen. Lassen Sie die Umkartons aus Platzgründen zu Hause, sollten Sie die Beipackzettel mit einem Gummiband an den jeweiligen Medikamenten befestigen. So passieren im Notfall keine Verwechslungen oder Dosierungsfehler.
  • Temperaturen auf der Reise beachten. Besonders Arzneimittel für Kinder wie Zäpfchen oder Salben sind sehr empfindlich. Setzen Sie die Medikamente keiner direkten Sonneneinstrahlung aus und nutzen Sie, wenn nötig, eine Kühltasche für den Transport.
  • Dokumente griffbereit verstauen. Neben Arzneimitteln gehören auch der Impfpass und die Auslandskrankenversicherungs-Karte zu den wichtigen Dokumenten auf Reisen. Am besten nutzen Sie eine kleine Tasche für alle Unterlagen, die Sie jederzeit bei sich tragen.

Reisevorbereitung mit Kind

Wie bei Erwachsenen gilt: Packen Sie gängige Mittel ein, die Sie auch zu Hause immer vorrätig haben. Beispielsweise Arzneimittel gegen Magen-Darm-Erkrankungen, Husten oder Fieber. Darüber hinaus sind der Urlaubsort, die Art der Reise und die Begebenheiten am Zielort dafür ausschlaggebend, was zusätzlich eingepackt werden sollte. Informieren Sie sich beim Reiseveranstalter oder dem Hotel vor Ort, wie die ärztliche Versorgung in der Umgebung geregelt ist. So haben Sie einen besseren Überblick, was Sie für Ihre schönsten Tage des Jahres wirklich benötigen. Eine Checkliste für die Reisevorbereitung finden Sie hier:

Leidet Ihr Kind an einer chronischen Erkrankung wie Asthma oder einer erhöhten Allergiebereitschaft, dann sollten Sie auch ausreichend Vorrat der Dauermedikamente im Gepäck haben. Am besten griffbereit im Handgepäck, damit es im schlimmsten Fall nicht zu Versorgungslücken kommt. Beachten Sie aber immer, dass die Medikamente unzugänglich für die Kinder aufbewahrt werden müssen. Organisieren Sie rechtzeitig ein Folgerezept beim Kinderarzt für alle verschreibungspflichtigen und notwendigen Arzneimittel.

Baby am Strand

Versorgung von Säuglingen

Babys erkranken unterwegs eher als ältere Kinder, da ihr Immunsystem noch nicht vollständig entwickelt ist. Bei der Planung der Reiseapotheke sind spezielle Dosierungen, Formulierungen und Gabezeitpunkte zu beachten. Vermeiden Sie Reisen an Orte mit starken Temperaturschwankungen und denken Sie daran, dass Säuglinge aufgrund der vielen neuen Eindrücke zu Beginn häufig anhänglicher sind oder an Schlafproblemen leiden. Je besser vorbereitet Sie starten, desto weniger Stress entsteht für Sie und ihr Baby.

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Neben­wirkungen lesen Sie die Packungs­beilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

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1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z. B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
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