Pharmazeutische Dienstleistungen
Patientinnen und Patienten haben seit Sommer 2022 einen gesetzlichen Anspruch auf neue pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke. Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung bei bestimmten Erkrankungen zu verbessern. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über alle pharmazeutischen Dienstleistungen. Wenn Sie wissen möchten, welche pharmazeutische Dienstleistung Ihre Pluspunkt Apotheke vor Ort anbietet, wählen Sie diese bitte vorher aus.
Nehmen Sie Arzneimittel gegen Bluthochdruck ein?
Bluthochdruck ist eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit. Wird er nicht ausreichend behandelt, steigt das Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall oder Organschäden deutlich an.
Wer Medikamente gegen Bluthochdruck verschrieben bekommt, sollte sich deswegen regelmäßig vergewissern, dass seine Werte „im grünen Bereich“ liegen. Die standardisierte Blutdruckmessung in unserer Apotheke hilft bei der Kontrolle, ob die Therapie gut angeschlagen hat.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Wenn Ihr Arzt Ihnen blutdrucksenkende Mittel verschrieben hat, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf die Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung.
Aber auch, wenn sich Ihr Medikament gerade geändert hat, können wir Sie unterstützen. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
Was passiert in Ihrer Pluspunkt Apotheke?
Wir messen nach einem standardisierten Verfahren Ihren Blutdruck. Da der Blutdruck sich schnell ändern kann, werden drei Messungen nacheinander durchgeführt. Der Mittelwert bildet dann ein verlässlicheres Ergebnis. Deswegen müssen Sie eine gute Viertelstunde Zeit mitbringen. Je nachdem, wie hoch der Wert ist, erhalten Sie weitere Empfehlungen.
Gut zu wissen
mindestens
15 Minuten
einplanen
Messungen alle
12 Monate
wiederholbar
Sie müssen
nichts
mitbringen
Erhalten Sie Medikamente zum Inhalieren?
Viele Menschen erhalten Medikamente zum Inhalieren, zum Beispiel wegen einer Atemwegserkrankung. Fehler bei der Anwendung von Inhalativa können die Wirksamkeit Ihrer Medikamente einschränken.
Die detaillierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik bei uns in der Apotheke tragen dazu bei, Ihre Erkrankung wirksamer zu behandeln.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Wenn Ihnen Inhalativa verordnet wurden und im vergangenen Jahr keine Einweisung mit praktischer Übung stattgefunden hat, dann dürfen Sie das Training in Ihrer PLUSPUNKT APOTHEKE in Anspruch nehmen. Dies gilt für alle ab einem Alter von sechs Jahren.
Die Einweisung kann jährlich wiederholt werden. Auch bei einem Wechsel des Inhalationsgerätes ist eine weitere Einweisung möglich. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
Was passiert in Ihrer Pluspunkt Apotheke?
Das Team Ihrer Pluspunkt Apotheke zeigt Ihnen, wie Ihr Inhalationsgerät richtig funktioniert. Danach können Sie die Anwendung mit einem Placebo- oder „Dummy-Gerät“ selbst üben.
Gut zu wissen
mindestens
10 Minuten
einplanen
Training alle
12 Monate
wiederholbar
bitte
aktuelles Inhalationsgerät
mitbringen
Nehmen Sie fünf oder mehr verordnete Arzneimittel ein?
Viele Menschen nehmen dauerhaft fünf oder mehr Medikamente ein. Man spricht dann von Polymedikation.
Je mehr Arzneimittel eingenommen werden, desto größer wird das Risiko zum Beispiel für Neben- und Wechselwirkungen, falsche Dosierungen oder fehlerhafte Anwendungen. Wir können durch unsere professionelle Beratung dazu beitragen, dass Ihre Arzneimitteltherapie wirksamer und sicherer verläuft.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Wenn Sie ambulant versorgt werden und dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, die ärztlich verordnet wurden und systemisch (also auf den ganzen Organismus) wirken oder inhaliert werden, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung. Bei erheblichen Umstellungen Ihrer Medikation sind auch zusätzliche Termine möglich. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
Was passiert in Ihrer Pluspunkt Apotheke?
Wir erfassen in einem strukturierten Patientengespräch zunächst alle Arzneimittel, die Sie aktuell einnehmen. Danach folgt eine Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS-Prüfung) und es wird ein aktualisierter Medikationsplan erstellt. Bei Bedarf und mit Ihrer Einwilligung ziehen wir Ihren behandelnden Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin hinzu.
Gut zu wissen
mindestens
90-120 Minuten
einplanen
Anspruch auf Beratung
mindestens alle
12 Monate
-
bitte mitbringen:
- alle Medikamente* (auch rezeptfreie & pflanzliche)
- alle Vitamine & Mineralstoffe
- Anwendungspläne & Dosieranweisungen
* Keine kühl zu lagernden Medikamente mitbringen! Stattdessen Namen und Wirkstärke abschreiben.
Nehmen Sie Tabletten oder Kapseln gegen eine Krebserkrankung ein?
Manche Krebspatientinnen und -patienten erhalten Tabletten oder Kapseln zum Einnehmen gegen den Tumor. Bei der Einnahme von oralen Antitumortherapeutika können gesundheitsgefährdende Probleme auftreten. Neben- und Wechselwirkungen, falsche Dosierungen oder fehlerhafte Anwendungen können die Wirksamkeit der Medikation einschränken oder sogar zusätzliche Beschwerden auslösen.
Wir können durch unsere pharmazeutische Betreuung dazu beitragen, dass diese arzneimittelbezogene Probleme rechtzeitig erkannt und gelöst werden.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Innerhalb der ersten sechs Monate einer neuen, ambulant durchgeführten, erstmaligen oder zusätzlichen oralen Antitumortherapie haben Sie Anspruch auf eine pharmazeutische Betreuung. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
Was passiert in Ihrer Pluspunkt Apotheke?
Wir führen mit Ihnen eine strukturierte Medikationsberatung durch. Es werden Daten zur bisherigen Medikation erhoben, die Arzneimitteltherapie- sicherheit überprüft und mögliche arzneimittelbezogene Probleme identi- fiziert. Dabei werden die Besonderheiten der oralen Antitumortherapie berücksichtigt.
Bei Bedarf wird zwei bis sechs Monate später eine erneute Beratung durchgeführt, um zum Beispiel mögliche Fragen zur Anwendung zu besprechen. Falls erforderlich und mit Ihrer Einwilligung ziehen wir Ihren behandelnden Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin hinzu.
Gut zu wissen
mindestens
60-90 Minuten
einplanen
innerhalb der ersten sechs Monate
einer oralen Antitumortherapie
alle Medikamente mitbringen,
die zur Zeit eingenommen werden
Erhalten Sie nach einer Organtransplantation Immunsuppressiva?
Nach einer Organtransplantation erhalten Patientinnen und Patienten Immunsuppressiva, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen. Bei der Anwendung von Immunsuppressiva können gesundheitsgefährdende Probleme auftreten. Neben- und Wechselwirkungen, falsche Dosierungen oder fehlerhafte Anwendungen können die Wirksamkeit der Medikation einschränken oder sogar zusätzliche Beschwerden auslösen.
Die pharmazeutische Betreuung durch uns hilft dabei, die Sicherheit Ihrer Arzneimitteltherapie zu erhöhen.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Anspruch auf eine pharmazeutische Betreuung haben Patientinnen und Patienten mit verordneten Immunsuppressiva im ersten Halbjahr nach einer Organtransplantation und bei der Verordnung eines neuen Immunsuppressivums. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
Was passiert in Ihrer Pluspunkt Apotheke?
Wir führen mit Ihnen eine strukturierte Medikationsberatung durch. Es werden Daten zur bisherigen Medikation erhoben, die Arzneimitteltherapiesicherheit überprüft und mögliche arzneimittelbezogene Probleme identifiziert. Dabei werden die Besonderheiten der Therapie nach einer Organtransplantation berücksichtigt.
Bei Bedarf wird zwei bis sechs Monate später eine erneute Beratung durchgeführt, um zum Beispiel mögliche Fragen zur Anwendung zu besprechen. Falls erforderlich und mit Ihrer Einwilligung ziehen wir auch Ihren behandelnden Arzt bzw. Ihre Ärztin hinzu.
Gut zu wissen
mindestens
60-90 Minuten
einplanen
zwei Beratungen im
Abstand von zwei bis sechs Monaten
möglich
alle Medikamente mitbringen,
die zur Zeit eingenommen werden