Pharmazeutische Dienstleistungen
Patientinnen und Patienten haben seit Sommer 2022 einen gesetzlichen Anspruch auf neue pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke. Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung bei bestimmten Erkrankungen zu verbessern. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Falls vorhanden, erhalten Sie hier Informationen dazu, welche Dienstleistungen Ihre Pluspunkt Apotheke am Roßmarkt anbietet.
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Überblick
- Bluthochdruck
- Richtig Inhalieren
- Polymedikation
Nehmen Sie Arzneimittel gegen Bluthochdruck ein?
Bluthochdruck ist eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit. Wird er nicht ausreichend behandelt, steigt das Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall oder Organschäden deutlich an.
Wer Medikamente gegen Bluthochdruck verschrieben bekommt, sollte sich deswegen regelmäßig vergewissern, dass seine Werte „im grünen Bereich“ liegen. Die standardisierte Blutdruckmessung in unserer Apotheke hilft bei der Kontrolle, ob die Therapie gut angeschlagen hat.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Wenn Ihr Arzt Ihnen blutdrucksenkende Mittel verschrieben hat, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf die Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung.
Aber auch, wenn sich Ihr Medikament gerade geändert hat, können wir Sie unterstützen. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
Was passiert in Ihrer Pluspunkt Apotheke?
Wir messen nach einem standardisierten Verfahren Ihren Blutdruck. Da der Blutdruck sich schnell ändern kann, werden drei Messungen nacheinander durchgeführt. Der Mittelwert bildet dann ein verlässlicheres Ergebnis. Deswegen müssen Sie eine gute Viertelstunde Zeit mitbringen. Je nachdem, wie hoch der Wert ist, erhalten Sie weitere Empfehlungen.
Gut zu wissen
mindestens
15 Minuten
einplanen
Messungen alle
12 Monate
wiederholbar
Sie müssen
nichts
mitbringen
Erhalten Sie Medikamente zum Inhalieren?
Viele Menschen erhalten Medikamente zum Inhalieren, zum Beispiel wegen einer Atemwegserkrankung. Fehler bei der Anwendung von Inhalativa können die Wirksamkeit Ihrer Medikamente einschränken.
Die detaillierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik bei uns in der Apotheke tragen dazu bei, Ihre Erkrankung wirksamer zu behandeln.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Wenn Ihnen Inhalativa verordnet wurden und im vergangenen Jahr keine Einweisung mit praktischer Übung stattgefunden hat, dann dürfen Sie das Training in Ihrer PLUSPUNKT APOTHEKE in Anspruch nehmen. Dies gilt für alle ab einem Alter von sechs Jahren.
Die Einweisung kann jährlich wiederholt werden. Auch bei einem Wechsel des Inhalationsgerätes ist eine weitere Einweisung möglich. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
Was passiert in Ihrer Pluspunkt Apotheke?
Das Team Ihrer Pluspunkt Apotheke zeigt Ihnen, wie Ihr Inhalationsgerät richtig funktioniert. Danach können Sie die Anwendung mit einem Placebo- oder „Dummy-Gerät“ selbst üben.
Gut zu wissen
mindestens
10 Minuten
einplanen
Training alle
12 Monate
wiederholbar
bitte
aktuelles Inhalationsgerät
mitbringen
Nehmen Sie fünf oder mehr verordnete Arzneimittel ein?
Viele Menschen nehmen dauerhaft fünf oder mehr Medikamente ein. Man spricht dann von Polymedikation.
Je mehr Arzneimittel eingenommen werden, desto größer wird das Risiko zum Beispiel für Neben- und Wechselwirkungen, falsche Dosierungen oder fehlerhafte Anwendungen. Wir können durch unsere professionelle Beratung dazu beitragen, dass Ihre Arzneimitteltherapie wirksamer und sicherer verläuft.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Wenn Sie ambulant versorgt werden und dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, die ärztlich verordnet wurden und systemisch (also auf den ganzen Organismus) wirken oder inhaliert werden, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung. Bei erheblichen Umstellungen Ihrer Medikation sind auch zusätzliche Termine möglich. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
Was passiert in Ihrer Pluspunkt Apotheke?
Wir erfassen in einem strukturierten Patientengespräch zunächst alle Arzneimittel, die Sie aktuell einnehmen. Danach folgt eine Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS-Prüfung) und es wird ein aktualisierter Medikationsplan erstellt. Bei Bedarf und mit Ihrer Einwilligung ziehen wir Ihren behandelnden Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin hinzu.
Gut zu wissen
mindestens
90-120 Minuten
einplanen
Anspruch auf Beratung
mindestens alle
12 Monate
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bitte mitbringen:
- alle Medikamente* (auch rezeptfreie & pflanzliche)
- alle Vitamine & Mineralstoffe
- Anwendungspläne & Dosieranweisungen
* Keine kühl zu lagernden Medikamente mitbringen! Stattdessen Namen und Wirkstärke abschreiben.