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E-Rezept – das ändert sich für Patienten und Patientinnen

Das E-Rezept soll zukünftig das rosafarbene Kassenrezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel ersetzen. Vorteile hat das nicht nur für die Patienten und Patientinnen, sondern auch für die ausstellenden Arztpraxen und die Apotheken, bei denen das Rezept eingelöst wird. So gilt das E-Rezept als fälschungssicher und soll einerseits die Prozesse in den Apotheken und Arztpraxen sowie andererseits die Rezepteinlösung für Versicherte vereinfachen.

Doch was genau ändert sich mit der Einführung des elektronischen Rezeptes für Sie als Patient oder Patientin? Wir geben Ihnen einen Überblick über die Vorteile und die wichtigsten Informationen zum Thema E-Rezept.

Wann wird das E-Rezept eingeführt?


Bereits seit September 2022 können Apotheken deutschlandweit E-Rezepte einlösen und bei den Krankenkassen abrechnen. Seit Juli 2023 ist die Nutzung des E-Rezepts vielseitiger, denn es kann nun auch mit der elektronischen Gesundheitskarte sowie per App und als Ausdruck eingelöst werden. Verpflichtend ist die Ausstellung des E-Rezepts bisher nicht, das soll sich jedoch nach aktuellem Stand ab 2024 ändern. Weitere Informationen zur Einführung des E-Rezepts finden Sie hier.

Das E-Rezept verwenden – so geht’s!

Die wichtigste Änderung für Patienten und Patientinnen ist, dass ihnen zukünftig bei Ausstellung eines Rezepts für ein verschreibungspflichtiges Medikament nicht mehr das rosafarbene Rezept in Papierform ausgehändigt wird. Stattdessen wird die Verordnung in der Arztpraxis elektronisch erstellt und kann später von der Apotheke direkt abgerufen werden – ohne dass Verbraucher:innen das Rezept selbst vorlegen müssen.

Dabei gibt es nach aktuellem Stand drei unterschiedliche Möglichkeiten für die Einlösung des Rezepts in der Apotheke:

  • mittels App auf dem Smartphone: Die App „Das E-Rezept“ kann kostenlos auf dem Smartphone installiert werden. Mithilfe der App lassen sich E-Rezepte sicher verwalten und an die gewünschte Apotheke senden. Um die E-Rezept-App nutzen zu können, werden eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte und eine Versicherten-PIN benötigt, die Versicherte von ihrer Krankenkasse erhalten.
  • mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK): Damit die Apotheke das E-Rezept abrufen kann, muss lediglich die elektronische Gesundheitskarte des oder der Versicherten in das Kartenterminal in der Apotheke gesteckt werden. Eine PIN oder eine sonstige Identifikation ist dafür nicht erforderlich.
  • mittels Papierausdruck: Als Alternative zur E-Rezept-App und zur Einlösung mittels eGK steht der Ausdruck des E-Rezepts zur Verfügung. Dabei handelt es sich nicht mehr um das Rezept an sich, sondern um einen ausgedruckten Rezeptcode, der digital signiert und somit ohne handschriftliche Unterschrift gültig ist. Der Rezeptcode kann vom Apothekenpersonal eingelesen werden, welches dann Zugriff auf das digital hinterlegte Rezept erhält.

Welche Vorteile hat das E-Rezept für Versicherte?


Die Einführung des E-Rezepts soll nicht nur den Praxisalltag und die Arbeit in den Apotheken erleichtern, sondern vor allem für Patienten und Patientinnen viele Vorteile mit sich bringen:

  • Zeit und Wege sparen: Mithilfe der E-Rezept-App können Versicherte das ausgestellte Rezept direkt an die gewünschte Apotheke senden. Ist das verordnete Medikament nicht vorrätig, kann es ohne zusätzlichen Gang in die Apotheke bequem von zuhause aus bestellt und später abgeholt oder je nach Verfügbarkeit vom Botendienst geliefert werden. Auch die Einlösung eines Rezepts bei einer Versandapotheke wird durch das E-Rezept vereinfacht, da das Originalrezept nicht mehr per Post verschickt werden muss, sondern ebenfalls direkt via App übermittelt wird.
  • Folgerezepte können an die App übermittelt werden: Waren Versicherte in einem Quartal bereits beim Arzt, kann ein Folgerezept bequem von der Praxis übermittelt und in der E-Rezept-App abgerufen werden. Zudem können für ein Rezept bis zu drei Wiederholungsrezepte pro Jahr ausgestellt und in der App hinterlegt werden. Zusätzliche Gänge in die Arztpraxis entfallen somit, was vor allem für Patient:innen mit Dauermedikation eine Erleichterung ist.
  • einfache und sichere Handhabung: Das E-Rezept ist im Vergleich zum herkömmlichen Papierrezept fälschungssicherer. Auch können elektronische Rezepte nicht mehr verlegt, verloren oder beschädigt werden. Darüber hinaus lassen sich auch Rezepte Dritter, etwa von Verwandten oder Heimbewohner:innen, in die App laden oder mittels der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen.
  • Ermöglichung weiterer digitaler Anwendungen: Mit der E-Rezept-App und der Verordnung digitaler Rezepte stehen weitere digitale Anwendungen zur Verfügung, zum Beispiel Medikationserinnerung, Medikationsplan und Wechselwirkungscheck. Das macht die Nutzung für Versicherte noch komfortabler.

Zukünftig sollen auch weitere Gesundheitsanwendungen und Verordnungen für bestimmte Leistungen, etwa medizinische Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege, sowie Rezepte für Privatversicherte schrittweise digitalisiert werden.

Bereits jetzt können Sie Ihr E-Rezept bei den Pluspunkt Apotheken vor Ort einlösen. Zum aktuellen Stand der Einführung des digitalen Rezepts können Sie sich außerdem beim Bundesministerium für Gesundheit oder unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de informieren.

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2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z. B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
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