Geschlossen. Öffnet am Montag um 08:00 Uhr

Pharmazeutische Dienstleistungen

Patientinnen und Patienten haben seit Sommer 2022 einen gesetzlichen Anspruch auf neue pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke. Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung bei bestimmten Erkrankungen zu verbessern. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.

Falls vorhanden, erhalten Sie hier Informationen dazu, welche Dienstleistungen Ihre Pluspunkt Apotheke Weißenfels anbietet.

Bluthochdruck

Bluthochdruck

Das Wichtigste zur Blutdruckmessung
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Nehmen Sie Arzneimittel gegen Bluthochdruck ein?

Bluthochdruck ist eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit. Wird er nicht ausreichend behandelt, steigt das Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall oder Organschäden deutlich an.
Wer Medikamente gegen Bluthochdruck verschrieben bekommt, sollte sich deswegen regelmäßig vergewissern, dass seine Werte „im grünen Bereich“ liegen. Die standardisierte Blutdruckmessung in unserer Apotheke hilft bei der Kontrolle, ob die Therapie gut angeschlagen hat.

Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Wenn Ihr Arzt Ihnen blutdrucksenkende Mittel verschrieben hat, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf die Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung.
Aber auch, wenn sich Ihr Medikament gerade geändert hat, können wir Sie unterstützen. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.

Was passiert in Ihrer Pluspunkt Apotheke?

Wir messen nach einem standardisierten Verfahren Ihren Blutdruck. Da der Blutdruck sich schnell ändern kann, werden drei Messungen nacheinander durchgeführt. Der Mittelwert bildet dann ein verlässlicheres Ergebnis. Deswegen müssen Sie eine gute Viertelstunde Zeit mitbringen. Je nachdem, wie hoch der Wert ist, erhalten Sie weitere Empfehlungen.

Gut zu wissen

mindestens
15 Minuten
einplanen

Messungen alle
12 Monate
wiederholbar

Sie müssen
nichts
mitbringen

Richtig Inhalieren

Richtig Inhalieren

Das Wichtigste zur Einweisung in die Inhalationstechnik
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Erhalten Sie Medikamente zum Inhalieren?

Viele Menschen erhalten Medikamente zum Inhalieren, zum Beispiel wegen einer Atemwegserkrankung. Fehler bei der Anwendung von Inhalativa können die Wirksamkeit Ihrer Medikamente einschränken.
Die detaillierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik bei uns in der Apotheke tragen dazu bei, Ihre Erkrankung wirksamer zu behandeln.

Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Wenn Ihnen Inhalativa verordnet wurden und im vergangenen Jahr keine Einweisung mit praktischer Übung stattgefunden hat, dann dürfen Sie das Training in Ihrer PLUSPUNKT APOTHEKE in Anspruch nehmen. Dies gilt für alle ab einem Alter von sechs Jahren.
Die Einweisung kann jährlich wiederholt werden. Auch bei einem Wechsel des Inhalationsgerätes ist eine weitere Einweisung möglich. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.

Was passiert in Ihrer Pluspunkt Apotheke?

Das Team Ihrer Pluspunkt Apotheke zeigt Ihnen, wie Ihr Inhalationsgerät richtig funktioniert. Danach können Sie die Anwendung mit einem Placebo- oder „Dummy-Gerät“ selbst üben.

Gut zu wissen

mindestens
10 Minuten
einplanen

Training alle
12 Monate
wiederholbar

bitte
aktuelles Inhalationsgerät
mitbringen

Polymedikation

Polymedikation

Das Wichtigste zur Medikationsberatung
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Nehmen Sie fünf oder mehr verordnete Arzneimittel ein?

Viele Menschen nehmen dauerhaft fünf oder mehr Medikamente ein. Man spricht dann von Polymedikation.
Je mehr Arzneimittel eingenommen werden, desto größer wird das Risiko zum Beispiel für Neben- und Wechselwirkungen, falsche Dosierungen oder fehlerhafte Anwendungen. Wir können durch unsere professionelle Beratung dazu beitragen, dass Ihre Arzneimitteltherapie wirksamer und sicherer verläuft.

Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Wenn Sie ambulant versorgt werden und dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, die ärztlich verordnet wurden und systemisch (also auf den ganzen Organismus) wirken oder inhaliert werden, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung. Bei erheblichen Umstellungen Ihrer Medikation sind auch zusätzliche Termine möglich. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.

Was passiert in Ihrer Pluspunkt Apotheke?

Wir erfassen in einem strukturierten Patientengespräch zunächst alle Arzneimittel, die Sie aktuell einnehmen. Danach folgt eine Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS-Prüfung) und es wird ein aktualisierter Medikationsplan erstellt. Bei Bedarf und mit Ihrer Einwilligung ziehen wir Ihren behandelnden Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin hinzu.

Gut zu wissen

mindestens
90-120 Minuten
einplanen

Anspruch auf Beratung
mindestens alle
12 Monate

    bitte mitbringen:
  • alle Medikamente* (auch rezeptfreie & pflanzliche)
  • alle Vitamine & Mineralstoffe
  • Anwendungspläne & Dosieranweisungen

* Keine kühl zu lagernden Medikamente mitbringen! Stattdessen Namen und Wirkstärke abschreiben.

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Neben­wirkungen lesen Sie die Packungs­beilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z. B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller. Onlinepreise und Angebote sind von weiteren Rabattierungen ausgeschlossen.

3 Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand

4 Preis solange der Vorrat reicht.

5 Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.


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